Der HeizungsCheck ist Pflicht bei Gasheizungen
Gemäß einer neuen Regelung müssen bis zum 15. September 2024 alle gasbetriebenen Heiz- und
Warmwassersysteme kontrolliert und gegebenenfalls optimiert werden.
Der HeizungsCheck muss für alle Immobilien mit Gasheizung bis spätestens zum 15. September 2024 durchgeführt werden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Immobilien mit einer Gasheizung, die in den vergangenen Jahren bereits einen HeizungsCheck gemäß DIN 15378 vorgenommen haben, bereits nachweislich mit einen hydraulischen Abgleich ausgestattet sind oder innerhalb von 6 Monaten nach Stichtag eine neue Heizung haben werden.
Die Heizungsinspektion erfordert keinen zusätzlichen Termin und sollte im Rahmen ohnehin anstehender Arbeiten durchgeführt werden.
Sollte eine Optimierung der Heizung erforderlich sein, sind die Optimierungen durchzuführen.